WAS DICH ERWARTET
Kinder sind einzigartig und reagieren ganz unterschiedlich auf gesundheitliche Herausforderungen – deshalb gibt es in der Kinderheilpraxis keine Standardlösungen, sondern eine individuell auf Dein Kind abgestimmte Behandlung.
Dabei nutze ich verschiedene ganzheitliche Heilmethoden (Homöopathie, Pflanzenheilkunde, Akupressur), die sich wunderbar für Kinder eignen - von Geburt an.
Basis bildet in der Regel ein zu Deinem Kind passendes homöopathisches Arzneimittel - bei Bedarf ergänzt durch weitere unterstützende Maßnahmen wie Wickel, Tees, Einreibungen etc.
Doch wie entscheide ich, was zu Deinem Kind passt? Und wie genau läuft eine Behandlung in der Kinderheilpraxis ab?
Hier erfährst Du alles Wichtige:
Die Erstanamnese
Beim ersten Termin nehmen wir uns viel Zeit – meist 60 bis 90 Minuten.
In einer ruhigen, vertrauensvoller Atmosphäre sprechen wir über alles, was Dir wichtig ist und Dein Kind ausmacht:
Auch Deine Beobachtungen als Mama oder Papa sind hier ganz wertvoll. – Je mehr ich über Dein Kind weiß, desto gezielter kann ich das passende homöopathische Mittel auswählen.
Individuell & ganzheitlich
Nach unserem Gespräch werte ich alles sorgfältig aus. Ich suche das eine Mittel, das am besten zu Deinem Kind in seiner Gesamtheit passt – also nicht nur zu den Symptomen, sondern auch zu seinem Wesen.
Sobald ich mich für eine homöopathische Arznei entschieden habe, teile ich Dir meine Mittelwahl, genaue Angaben zur Einnahme und Dosierung sowie meine Empfehlungen für mögliche weitere begleitende Maßnahmen per E-Mail mit.
Etwa 10-14 Tagen nach Therapiebeginn tauschen wir uns kurz darüber aus (telefonisch oder per E-Mail), wie Dein Kind mit der Behandlung zurecht kommt.
Die Folgetermine
Nach der Mittelgabe kann sich einiges bewegen – manchmal deutlich spürbar, manchmal leise im Hintergrund.
Ich erkläre Dir mögliche Reaktionen und stehe Dir während des gesamten Heilungsprozesses beratend zur Seite.
In regelmäßigen Abständen besprechen wir, wie es Deinem Kind geht. Bei diesen Folgeterminen klären wir sorgfältig ab, wie die Behandlung bisher angeschlagen hat und wie wir weiter vorgehen. Wenn nötig, wird das Mittel angepasst oder ein Folgemittel gewählt.
Der zeitliche Abstand dieser Folgetermine richtet sich nach der Erkrankung Deines Kindes und Deinem Beratungsbedarf. Am Anfang der Behandlung ist ein Abstand von 6 bis 8 Wochen zwischen den einzelnen Konsultationen sinnvoll. Bei einem guten Heilungsverlauf werden die Abstände zwischen den Terminen mit der Zeit immer größer und finden schließlich nur noch bei Bedarf statt.
Als Heilpraktikerin führe ich eine Privatpraxis und rechne mit Dir persönlich ab.
Mein Stundensatz beträgt 90 Euro.
Abrechnungsgrundlage für meine Arbeit ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Hierbei handelt es sich um ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütungen von Heilpraktikern aus dem Jahr 1985, das seitdem nicht mehr aktualisiert und angepasst worden ist. Die Honorarvereinbarung eines Heilpraktikers erfolgt gemäß § 611 BGB frei und kann von dem GebüH abweichen.
Abweichend von der Höhe der Vergütung durch das GebüH berechne ich folgende Honorare:
Erstanamnese
Aufnahmegespräch von 1 - 2 Std. Dauer zur Erfassung der vollständigen Krankengeschichte
120 - 140 Euro
Folgetermine
Abrechnung nach Zeitaufwand (i.d.R. 20-60 Minuten), pro angefangene 10 Minuten
15 Euro
Beratung & Behandlung im akuten Krankheitsfall
Abrechnung nach Zeitaufwand, pro angefangene 10 Minuten
15 Euro
Hinzu kommen die Kosten für das ausgewählte homöopathische Arzneimittel und ggf. weitere ergänzende Präparate.
Kostenübernahme
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen keine Erstattung für Behandlungen durch Heilpraktiker:innen. Daher müssen die anfallenden Kosten von Dir selbst getragen werden.
Private Krankenkassen / Zusatzversicherungen bieten in der Regel eine Erstattung für Heilpraktikerleistungen an. Allerdings können dabei Zuzahlungen bzw. Selbstbehalte anfallen, die von der individuellen Versicherungspolice abhängen. Bitte kläre Fragen bezüglich der Kostenübernahme direkt mit Deiner Versicherung.
Die Behandlungskosten sind unabhängig von der Erstattung in voller Höhe zu bezahlen.